Kassensysteme und Tickets

Seit 2014 werden in deutschen Kinos AllScreens-verifizierte Kassensysteme eingesetzt. Diese Systeme erlauben den Ticketverkauf über Point-of-Sale (PoS) -Kassen, die Kino-Website, mobile Angebote, Plattformen oder Callcenter.

Dafür gibt es mit den AllScreens-verifizierten Kassensystemen anwender- und kundenorientierte Lösungen, die mehrere Arten der Einlasskontrolle ermöglichen. Die Kassensysteme ermöglichen einen plattformübergreifenden Ticketverkauf via Internet und Mobile-Channels. Analoge SPIO-Tickets werden durch Mobile-Tickets ersetzt. Verkauf und Ausgabe von Mehrfachtickets – etwa für Gruppen oder Multi-Movie-Features – werden dadurch vereinfacht. Die für die Abrechnungskontrolle notwendigen Berichte sind als standardisierte Abfragen im verifizierten System hinterlegt.

Der Anforderungskatalog zum elektronischen Ticketing in Kinokassensystemen informiert umfangreich und vollständig über die seit dem 1. Juli 2017 geltenden Anforderungen für Kinokassen.

Nach Bestimmung abrechnungsrelevanter Begriffe benennt das Dokument ticketbezogene Vorgaben zur revisionssicheren Dokumentation, wie Ticketverkauf, Mehrfachtickets, Umsetzung der internen Nummerierung, Recherchefunktion des Systems, Einlasskontrolle, Notfall- und Freikarten, Online-Tickets, No-Shows und Vorgehen zur Validierung bei technischem Defekt sowie bei Stornierungen. Detaillierte Informationen über grundsätzliche Anforderungen an die Softwaresicherheit und Dokumentation werden ebenso beschrieben wie Anforderungen an programmierte Verarbeitungsregeln.

Der letzte inhaltliche Teil des Anforderungskatalog „Dokumentation“ bietet eine Auflistung und Beschreibung aller Berichte, welche die aus dem Vertrags- und Abrechnungsverhältnis mit den Filmverleihern und der FFA relevanten Informationen enthalten. Glossar und Erläuterungen auf den letzten beiden Seiten des Dokument bieten eine klare Übersicht über häufig verwendete Abkürzungen. Im Detail informiert der Anforderungskatalog über folgende Inhalte:

  1. Begriffsbestimmungen
    1. Nicht-Film-Content
    2. Definition Buchungstag
    3. Definition Film und Release-Code
    4. Vorverkauf
    5. Vorverkaufsgebühren
    6. Splitting
    7. Gutscheine
  2. Ticketbezogene Vorgaben
    1. Ticketverkauf
    2. Mehrfachtickets
    3. Umsetzung der internen Nummerierung
    4. Recherchefunktion
    5. Einlass
    6. Notfallkarten
    7. Freikarten
    8. Online-Tickets
    9. No-Shows
    10. Validierung bei technischem Defekt
    11. Stornierungen
  3. Grundsätzliche Anforderungen an die Softwaresicherheit
    1. Differenzierung von Zugriffsberechtigungen
    2. Datensicherungs- und Wiederanlaufverfahren
    3. Programmentwicklung, -wartung und -freigabe
  4. Grundsätzliche Anforderungen an die Dokumentation
  5. Anforderungen an programmierte Verarbeitungsregeln
  6. Dokumentation
    1. PoS-Kassenbericht
    2. Channelbericht
    3. VVK I – Bericht (VVK aus Vergangenheit für heute)
    4. VVK II – Bericht (VVK von heute für Zukunft)
    5. Eintrittspreisbericht
    6. Stornobericht
    7. Contentbericht
    8. Gutscheinbericht
    9. Tagesauswertung Verleih
    10. Tagesauswertung Leinwand
    11. Tagesabschluss
    12. Zeitraumauswertung
    13. Monatsauswertung FFA
    14. Spielfilmabrechnung
    15. Bericht Preissplitting
    16. Bericht Verleih
    17. Auswertung Film
    18. Abrechnungskontroll-Auswertungen
    19. Validierungsbericht Kinoobjekt
    20. Validierungsbericht Film


Anforderungskatalog herunterladen

Cinetixx (ab Version 4.0.0.4)
cinetixx.de

Compeso (WinTicket ab Version 7.0)
compeso.com

Mars EDV (ab Version 5.34.00)
mars-edv.de

Ticket International (ab Version Delphin Version 8.0)
ticket-international.com

Vista (ab Version 4.4.510.8)
vista.co

Sie betreiben ein Kino und möchten Ihr Kassensystem auf eine AllScreens verifizierte Version umstellen? Bevor Sie auf eine AllScreens verifizierte Version umstellen und damit auf den Einsatz von SPIO-Tickets verzichten können, sollten Sie folgende Fragen klären:

  1. Sollen zukünftig alle Tickettypen (nicht nur Online-Tickets, sondern auch PoS- und Automatentickets) per QR-Code o.ä. validierbar sein
  2. Können alle Drucker und Scanner die gewählten Codes verarbeiten
  3. Werden alle, laut Prüfkatalog, vorgegebenen Ticketangaben sowohl auf den Print-Tickets als auch auf den elektronischen Tickets umgesetzt (ggf. diese Vorgaben auch mit Drittanbietern abklären)
  4. Mitarbeiterschulungen sind ggf. vorab notwendig
  5. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnungen auf Neuerungen angepasst worden
  6. Bei der Darstellung der Vorverkaufsgebühr sind die entsprechenden Vorgaben zu berücksichtigen
  7. Sind entsprechende Zugangshierarchien, Kontrollmechanismen, Passwörter angepasst
  8. Wurden alle Verkaufskanäle (Channels) aktiviert und mit dem Kinokassensystem verbunden?
  9. Führen Sie eine Kartenbestandsaufnahme durch. Eine Auflistung legen Sie bitte zu Ihren revisionsrelevanten Unterlagen. Das entsprechende Formular können Sie bei AllScreens anfordern
  10. Karten, die noch in den Theatern bzw. für Open-Air-Veranstaltungen vorrätig sind, dürfen nicht vom Theaterbetreiber vernichtet werden. Nur AllScreens oder eine autorisierte Person dürfen SPIO-Tickets vernichten. Dazu erhalten Sie ein entsprechendes Protokoll der AK.
  11. Gerne können Sie die Restbestände der SPIO-Tickets aufbrauchen, bitte führen Sie dann einen entsprechenden Nachweis über den Verbrauch oder Sie können diese als Notfallkarten einsetzten
  12. Notfallkarten, z. B. bei einem Kassenausfall sollten Sie weiterhin vorhalten: Bei einem Ausfall des Kinokassensystems sollten SPIO-Rollenkarten pro Leinwand und Preiskategorie eingesetzt werden. Ratsam ist es, schon im Vorfeld ein „Notfall-Paket“ zu erstellen, indem für jede Leinwand und Preiskategorie eine Kartenserie zugeordnet wird und diese dann so gelagert werden, dass sie sofort einsetzbar sind. Mit einer Nachbuchungsfunktion im System müssen diese Ersatzkarten nach Wiederherstellung mit Ticketnummern erfasst werden. Ist die Nachbuchung am selben Tag nicht möglich, bedarf es derzeit einer schriftlichen Genehmigung durch die AK.


Für den Umgang mit noch vorhandenen SPIO-Karten gelten nachfolgende Empfehlungen und Hinweise:

  1. Führen Sie eine Kartenbestandsaufnahme durch. Eine Auflistung der Kartenbestandsaufnahme legen Sie bitte zu Ihren revisionsrelevanten Unterlagen. Das entsprechende Formular können Sie bei AllScreens anfordern.
  2. Karten, die noch in den Theatern bzw. für Open-Air-Veranstaltungen vorrätig sind, dürfen nicht vom Theaterbetreiber vernichtet werden. Nur AllScreens oder eine autorisierte Person dürfen SPIO-Eintrittskarten vernichten. Die SPIO-Kartenvernichtung besprechen Sie vorab mit AllScreens.
  3. Gerne können Sie die Restbestände der SPIO-Karten aufbrauchen, bitte führen Sie dann einen entsprechenden Nachweis über den Verbrauch.
  4. Notfallkarten, z. B. bei einem Computerkassenausfall, sollten Sie weiterhin vorhalten: Bei einem Ausfall des Computerkassensystems sollten Rollenkarten pro Leinwand und Preiskategorie eingesetzt werden. Ratsam ist es, schon im Vorfeld ein „Notfall-Paket“ zu erstellen, indem für jede Leinwand mindestens zwei verschiedene Preiskategorien (z.B. Erwachsene/ Kind) zugeordnet werden. Mit einer Nachbuchungsfunktion im System müssen diese Ersatzkarten nach Wiederherstellung im System erfasst werden.

Kinobetreiber, die nicht mit verifizierten Kassensystemen arbeiten, sind zum Einsatz von Kinokarten mit SPIO-Siegel verpflichtet. Solche Tickets dürfen nur Druckereien erstellen, die einen entsprechenden Nutzungsvertrag mit AllScreens abgeschlossen haben.

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