Jugend-medienschutz

Jugendmedienschutz

Audiovisuelle Medien und Jugendmedienschutz: Eine Herausforderung im digitalen Zeitalter

Die rasante Entwicklung audiovisueller Medien im digitalen Zeitalter stellt eine bedeutende Herausforderung für den Jugendmedienschutz dar. Kinder und Jugendliche haben heutzutage einfachen Zugang zu einer Vielzahl von audiovisuellen Inhalten, sei es über das Internet, Streaming-Dienste oder soziale Medienplattformen. Diese Inhalte reichen von unterhaltsamen Videos und Musik bis hin zu anspruchsvollen Filmen und Dokumentationen. Während diese Vielfalt an Angeboten Bildung fördern und kulturelle Horizonte erweitern kann, birgt sie gleichzeitig Risiken.

Der Jugendmedienschutz konzentriert sich darauf sicherzustellen, dass junge Menschen vor schädlichen oder altersunangemessenen Inhalten geschützt werden, die ihr psychisches Wohlbefinden beeinträchtigen könnten. Hierbei geht es nicht nur um Gewaltdarstellungen oder explizite Inhalte, sondern auch um subtile Formen von Manipulation und Diskriminierung, die in audiovisuellen Medien präsent sein können.

In Deutschland gibt es rechtliche Rahmenbedingungen, die den Jugendmedienschutz in Bezug auf audiovisuelle Medien regeln. Filme, Fernsehsendungen und Videospiele werden nach Altersfreigaben kategorisiert, um sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche nur Inhalte sehen oder erleben, die für ihre jeweilige Entwicklungsstufe angemessen sind. Diese Kategorisierung erfolgt durch unabhängige Gremien, die die Inhalte eingehend prüfen und entsprechende Empfehlungen aussprechen.

Neben den gesetzlichen Maßnahmen spielt auch die Förderung von Medienkompetenz eine Schlüsselrolle im Jugendmedienschutz. Kinder und Jugendliche müssen lernen, audiovisuelle Inhalte kritisch zu analysieren und zu verstehen, wie diese Medien produziert werden. Medienkompetenzprogramme helfen dabei, junge Menschen zu informierten und verantwortungsbewussten Mediennutzern zu machen. Sie lehren nicht nur den sicheren Umgang mit digitalen Medien, sondern fördern auch das Bewusstsein für die Macht und die Auswirkungen von audiovisuellen Inhalten auf die Gesellschaft.

Im digitalen Zeitalter bleibt der Jugendmedienschutz eine dynamische Herausforderung, die kontinuierlich angepasst werden muss, um mit den sich entwickelnden Formen audiovisueller Medien Schritt zu halten. Es bedarf einer fortlaufenden Zusammenarbeit zwischen Gesetzgebern, Medienproduzenten, Eltern und Erziehungsberechtigten sowie Bildungseinrichtungen, um eine sichere Umgebung für junge Mediennutzer zu schaffen, in der sie lernen können, kritisch und verantwortungsbewusst mit audiovisuellen Medien umzugehen.

Deskriptoren

Im Zentrum der Arbeit der FSK steht die Prüfung und Vergabe von Altersfreigaben für Filme, Serien und andere filmische Inhalte, die in Deutschland für die Veröffentlichung im Kino, im Online-Bereich oder auf DVD, Blu-ray vorgesehen sind. Die FSK berät zudem filmwirtschaftliche Unternehmen bei der jugendschutzkonformen Verbreitung von Inhalten und Angeboten online und offline.

Seit dem 1. Januar 2023 veröffentlicht die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ergänzend zu den bekannten Altersfreigaben für Filme und Serien zusätzliche Hinweise. Somit erkennen Kinder, Jugendliche und Eltern auf einen Blick, welche Gründe zur FSK-Altersfreigabe geführt haben. Diese sogenannten Deskriptoren bieten Familien mehr Orientierung bei der Auswahl von filmischen Inhalten. Sie werden im Rahmen der Prüfverfahren für Filme und Serien festgelegt und zusammen mit der FSK-Altersfreigabe auf der Homepage der FSK, mit Hinweisen im Kino, auf der Rückseite der Verpackung von Bildträgern veröffentlicht.

Mit den Freigabebegründungen veröffentlicht die FSK bereits seit 2010 Informationen zu Inhalts- und Wirkungsrisiken für aktuelle Kinofilme. Die Deskriptoren als einfach und schnell zu erfassende Hinweise runden das bereits existierende Informationsangebot ab. Sie ermöglichen Kindern, Jugendlichen und Eltern informiert Entscheidungen zu treffen und stehen damit für ein positives Filmerlebnis für alle Altersgruppen.
Für die FSK-Altersfreigabe ab 0 Jahren werden keine Deskriptoren festgelegt. Bereits existierende Freigaben (alle vor 01. Januar 2023) sind von der Regelung nicht betroffen, sofern keine Neuprüfung beantragt wird.

Kontakt

Ansprechpartner

Peter Schauerte

Tel.: 030 - 279 07 39 0
E-Mail: schauerte@allscreens.de