Abrechnungs-kontrolle

Die Mitgliedsfirmen des Verbands haben die Abteilung Abrechnungskontrolle (AK) mit der Aufgabe betraut, Kontrollen der Kinoabrechnungen durchzuführen.

Zudem besteht zwischen der Filmförderungsanstalt Berlin (FFA) und dem Verband ein Dienstleistungsvertrag. Dieser beauftragt die AK zu prüfen, ob ein Kino die FFA-Abgabe und die Besucherzahlen korrekt gemeldet und abgerechnet hat. Aktuelle Informationen über den gültigen Filmabgabesatz bietet die FFA unter FFA Filmabgabe.

Mit den folgenden Informationen möchten wir Sie bei der korrekten Abrechnung mit dem Filmverleih und der FFA sowie bei der Vorbereitung für Revisionen durch die AK unterstützen. Zu häufig gestellten Einzelfragen finden Sie unsere Tipps und Empfehlungen im Abrechnungsleitfaden sowie unter Best Practice Abrechnung.

Neben den Kinokontrollen führt die Abteilung Abrechnungskontrolle (AK) routinemäßige und anlassbezogene Revisionen in Kinos durch. Voraussetzung für einen reibungslosen Revisionsablauf ist die gesetzlich und vertraglich verpflichtende nachvollziehbare Buchführung über die täglichen Einnahmen aus Filmvorführungen. Die AK bittet um Verständnis dafür, dass sie aus Zeitgründen nicht nach jeder Prüfung eine Rückmeldung an die Kinos leisten kann. Die Mitarbeiter melden sich nur dann nochmals beim Kino, wenn Klärungsbedarf entstanden ist. 

Im Rahmen der Prüfarbeit verarbeiten wir personenbezogene Daten. Wir nehmen den Schutz dieser Daten sehr ernst. Deshalb möchten wir Sie mit unserer Datenschutzerklärung über den Umfang und den Zweck der Verarbeitung dieser Daten aufklären.

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